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Wallfahrtsort

Wallfahrtsort

Die Anfänge des Wallfahrtsorts Mariastein gehen zurück ins Ende des 14. Jahrhunderts. Nach der Legende soll ein Kind über den Felsen herunter gefallen und von der Gottesmutter Maria gerettet worden sein. Eine natürliche Höhle wurde zur Kapelle umgewandelt, die ein Priester betreute. Nach einem Brand übergab der Basler Bischof 1470 den verödeten Ort den Augustiner-Eremiten von Basel. Sie erbauten eine oberirdische Kapelle, die Siebenschmerzen-Kapelle.

1515 kaufte die Stadt Solothurn die Herrschaft Rotberg, wozu Mariastein gehörte, heute solothurnische Enklave Leimental. In den Reformationswirren wurde der heilige Ort verwüstet. Doch wurde 1534 die Wallfahrt wieder erneuert und von Weltpriestern besorgt. 1636 übernahmen die Mönche des Benediktinerklosters Beinwil, das um 1100 gegründet worden war, die Wallfahrtsbetreuung und verlegten 1648 ihr Kloster nach Mariastein. Sie bauten die grosse Klosterkirche. Die Wallfahrt erlebte daraufhin eine Blütezeit. Kloster, Wallfahrt und Klosterschule fanden 1798 ein abruptes Ende durch die französische Besetzung.

1802 konnten die Mönche ihr verwüstetes Kloster wieder in Besitz nehmen. Wallfahrt und Schule wurden wieder eröffnet. Durch den unseligen Kulturkampf wurde das Kloster 1874 aufgehoben. Die meisten Mönche wurden ausgewiesen. Einige Mönche durften aber weiterhin zur Betreuung der Wallfahrt in Mariastein verbleiben. Die anderen fanden 1875 im französischen Städtchen Delle eine neue Heimat. Durch den französischen Kulturkampf mussten sie 1901 die dortige neue klösterliche Niederlassung wieder aufgeben

Nach langem Suchen konnten die Mariasteiner Mönche 1906 in Bregenz am Bodensee ein neues Kloster begründen, das St. Gallusstift. Gleichzeitig übernahmen sie (bis 1981) die Leitung des neu begründeten Kollegiums mit Gymnasium und Internat in Altdorf UR. 1941 wurde das St. Gallusstift durch die Nazis liquidiert und die Schweizer Mönche ausgewiesen. Die Solothurner Regierung erlaubte den Vertriebenen im alten Kloster Mariastein Asyl zu nehmen. Nach dem Krieg suchte man eine juristische Lösung trotz Klosterverbot der Bundesverfassung der hier lebenden Klostergemeinschaft die staatsrechtliche Anerkennung wieder zu geben. Dies erfolge durch eine kantonale Volksabstimmung 1970. Seit 1971 ist das Kloster öffentlich-rechtlich wieder anerkannt. In den folgenden Jahren wurde die ganze Klosteranlage einer baulichen Sanierung und Erneuerung unterzogen.

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